BETONSANIERUNG

Betonsanierung, nachträgliche Bewehrungsverankerung & Betonstahlortung

Schäden an Betonoberflächen zu beheben ist eine Tätigkeit, die unsere Firma seit Bestehen nach den anerkannten Regeln der Technik mit der entsprechenden Sorgfalt durchführt.

Hierfür gilt als technisches Regelwerk die RILI SIB und die ZTV-Ing., für die wir die entsprechenden Befähigung durch Prüfung erworben haben und die wir immer wieder aktualisieren müssen.

Dies sichert Ihnen eine qualitativ hochwertige Arbeit von entsprechender Dauerhaftigkeit und gesetzlicher Konformität.
Der letzte Punkt ist gerade bei statischer Relevanz für Sie wichtig, um sich rechtlich nicht in einer riskanten Grauzone zu bewegen.

Deshalb nur Betoninstandhaltungsarbeiten von Betrieben ausführen lassen, die den SIVV-Schein besitzen und diesen entsprechend den Vorschriften alle 3 Jahre durch eine Nachschulung mit Prüfung verlängern.